Der Gasheizkürper muß im Sinne der angehörigen Normen installiert werden. Es ist nötig die Sicherheitsabstände zu halten, min. 100 mm von den Brennmaterialen der Brennklasse B, C1, C2 und im Falle, daß die Brennklasse nicht durch die Prüfung laut der Norm STN 73 0862 bewiesen ist, muß diesen Abstand 400 mm sein. In der oben gennaten Norm befinden sich folgende Klassen :

 

  • A - unbrennbar wie Asbest, Mörtel, Verputz ohne organische Beimischungen, Schamott, keramische Belege, Beton, Formstücke
  • B – nicht gut brennbar wie Bretter aus Basaltfilz, Heraklit, Lignos, Akumin, Bretter aus Glasfasern
  • C1 – schwer brennbar wie Buche, Eiche, bzw. andere Laubhölzer, Sperrplatte, Werzalit, gehärtetes Papier, Umakart, Hobrex
  • C2 – mittlerer Grad der Brennbarkeit wie Nadelholz, Spannplatten, Fußböden aus Gummi
  • C3 – leicht brennbar wie Holzfaserplatten, PVC, Molitan, Polystyren, Polypropylen

     

Der Rauchzug bei dem Übertritt durch die Wand von Brennmaterial muß so entisoliert werden, damit die Oberflächentemperatur dieses Materials nicht mehr als 120 °C beträgt.

 

Der Gasheizkörper kann nur für die Zwecke benutzut werden, für welche er zugelassen wurde.

 

Bei der Arbeit in der Nähe von Gasheizkörper, wobei ein Gefahr der Feuerbrandentstehung droht, muß der Gasheizkörper außer Betrieb gesetzt werden.

 

Der Gasheizkörper darf nicht mit schweren Gegenständen belastet werden und während Betrieb darf er nicht mit anderen Gegenständen überdeckt werden.

Für Sicherung des richtigen und sparsamen Betriebs empfehlt der Hersteller einmal im Jahr eine Inspektion auszuführen , wobei die Kontrolle und Reinigung des Gasheizkörpers ausgeführt wird.